Altbaumodernisierung

Das Beste am Altbau ist sein besonderer Charme. Zur Erzielung der heute vom Bewohner gewünschten und vom Gesetzgeber geforderten Ansprüche, in Sachen Energiekosten, Wohnkomfort braucht es Erfahrung und Fingerspitzengefühl. 

Am Beginn der Altbaumodernisierung muss eine konsequente Anamnese stehen. 

Anamnese vor Ort

Wir schauen genau hin bei der Prüfung von Keller, Mauerwerk, Zustand der Statik, Türen und Fenster, Dachdeckung und Konstruktion, Wasser- Heizung, Elektrosystemen usw. 

  • salzartigen Ablagerungen am Baukörper 
  • feuchten Mauern und muffigen Gerüchen 
  • weiß gelblichen Verfärbungen den Wandflächen 
  • lockeren, sandigen Fugen und abplatzenden Putzen 
  • Rissen jeder Art und Größe 

So werden Schwachstellen aufgespürt und finanzielle Risiken im Vorfeld erkannt. Nutzen Sie unsere Erfahrung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren lokalen Experten. 

Wann ist Ihre Immobilie denkmalgeschützt?

Ca. 123.000 Baudenkmäler und 45.700 eingetragene Bodendenkmäler gibt es bereits in Bayern. 

Zum Schutz und der Regulierung von Baudenkmälern ist am 1. Oktober 1973 das Bayerische Denkmalschutz-Gesetz in Kraft getreten. Das bedeutet:  

Bei jeder baulichen Veränderung eines Denkmals, beispielsweise bei einem Fassadenanstrich, der Reparatur des Dachs, der Fenster oder Fußböden, ist im Vorfeld der Erarbeitung von Antragsunterlagen eine Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege notwendig. Die Abstimmung ist auch dann erforderlich, wenn in der unmittelbaren Nähe eines Baudenkmals oder innerhalb eines Ensembles Veränderungen geplant sind. Die vorherige Abstimmung ist schließlich unbedingte Voraussetzung für denkmalbezogene Steuervorteile. 

 

Steuervergünstigung konsequent nutzen 

Wer ein Baudenkmal bzw. ein Gebäude, das unter Denkmalschutz steht besitzt, oder eine Eigentumswohnung in einem solchen Gebäude hat, kann für jede Baumaßnahme eine besondere Steuervergünstigung, die sog. Denkmal-AfA, in Anspruch nehmen. 

Quelle: Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege 

Steuerlich begünstigte Baumaßnahmen

Sind Baumaßnahmen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal, oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind. 

Sind Baumaßnahmen an Gebäuden, die selbst kein Baudenkmal darstellen, die aber innerhalb eines Denkmalbereiches liegen. 

Begünstigt sind in o.g. Fall Aufwendungen, die nach Art und Umfang zur Erhaltung des schützenswerten äußeren Erscheinungsbildes des Denkmalbereichs erfolgen. 

Details über die Förderung von Baudenkmälern finden Sie auf der Seite der KfW und dem Bayrischen Landesamt für Denkmalpflege. 

Beachten Sie das vor jeder Ausführung einer Sanierung eine Genehmigung erforderlich ist! 

Sprechen Sie uns an und vereinbaren einen Besichtigungstermin.                                                   Nehmen Sie mit uns Kontakt auf